Unser Angebot an alle Interessenten - Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Auf Wunsch vieler Mitgliederstellen wir an dieser Stelle das Muster einer Patientenverfügung vor, das unter Mitwirkung von Ärzten des Hennigsdorfer Krankenhauses erarbeitet wurde.
Unser Muster unterscheidet sich in einigen Punkten deutlich von anderen Veröffentlichungen. Es wird deutlich gemacht, dass die Verfügung in allen Teilen nach gründlichem Nachdenken des Patienten über den endgültig letzten Abschnitt seines Lebens, über ein Sterben in Würde angefertigt wurde mit konkreten Wünschen und Aufforderungen an die Ärzte und Pflegepersonen. Daher enthält das Muster auch keine Check-Liste, die lediglich zum Ankreuzen vorformulierter Festlegungen auffordert. Es geht davon aus, dass Sie sich eines Tages, ohne darauf vorbereitet zu sein, im Krankenhaus auf sich selbst gestellt finden (nach Schlaganfall oder Unfall) und dass Sie sich nicht mehr äußern können. Denken Sie jetzt darüber nach, was Sie für Wünsche haben, was geschehen und was nicht geschehen soll.
Das Muster nimmt Ihnen Ihre Entscheidung nicht ab. Es benennt eine von mehreren Möglichkeiten. Sie alleine entscheiden darüber zu einem Zeitpunkt, bevor es hierfür zu spät sein könnte. Fühlen Sie sich aber an die hier gegebenen Antworten nicht gebunden. Sie können, wenn Sie das für richtig halten, auch nur einzelne Teile des Musters für sich akzeptieren, es abwandeln, andere oder weitere Festlegungen treffen. Nur eine Einschränkung sollten Sie berücksichtigen: Fordern Sie die Ärzte nicht auf und bitten Sie nicht um "aktive Sterbehilfe". Dies ist in Deutschland nach heute geltender Rechtslage nicht erlaubt.
Die Fassung unseres Musters berücksichtigt diese Situation.
Wir empfehlen, die PV dem Hausarzt zur Mitunterzeichnung vorzulegen, ebenfalls sollten 2 Zeugen mit unterzeichnen, aber diese Zeugen sollten nicht in der Vorsorgevollmacht benannt sein.
Noch ein Hinweis: Sollte zur Zeit der Abfassung der PV bereits ein Grundleiden vorliegen, sollten Sie zusätzlich einen Abschnitt einfügen:
"Konkreter Krankheitszustand und diesbezügliche Maßnahmen"
(Darin enthalten sollten sein: Befund, Krankengeschichte, hieraus abgeleitete Wünsche für Behandlung und Pflege - lassen Sie sich vom Hausarzt dazu beraten)
Im Abstand von 1-2 Jahren sollten Sie sich Ihre PV vornehmen und sie ggf. aktualisieren, bleibt sie weiterhin aktuell, sollte dies erneut mit Datum und Ihrer Unterschrift vermerkt werden.
Wir empfehlen, die PV so aufzubewahren, dass sie dem Krankenhaus ohne Zeitverzug übergeben werden kann. Vielleicht ist Ihr Hausarzt zur Aufbewahrung bereit. Dies ist wünschenswert, weil das KH sich ohnehin mit ihm in Verbindung setzen wird. Auch sollten Sie mit einer Karte, die Sie zusammen mit Ihrem Personalausweis bei sich führen, auf das Vorhandensein einer Patientenverfügung und den Ort ihrer Aufbewahrung hinweisen. Für eine solche Karte hat der Vorstand ebenfalls ein Muster erarbeitet. Wenn Sie das Muster der PV und diese Hinweise beachten, können Sie davon ausgehen, dass Sie etwas sehr Sinnvolles für die Zukunft getan haben.
Schließlich noch etwas: Sollten Sie gleichzeitig mit der PV einen Bevollmächtigten benennen, der Ihre Interessen wahrnehmen soll, erwerben Sie eine Vorsorgevollmacht.
Dasselbe gilt für den Wunsch nach geistlichem Beistand im Krankenhaus.
Preis: 2,50 €
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Die gerichtliche Bestellung und Kontrolle durch das Vormundschaftsgericht entfällt, wenn der Betroffene rechtzeitig eine VVM ausgefüllt hat. Seine Willenserklärung und seine rechtliche Vertretung werden dann unmittelbar wirksam. Sie können in einer VVM festlegen, wer Ihr gesetzlicher Vertreter werden soll (i. d. Regel sind dies Familienangehörige), welche Vollmachten er haben bzw. nicht haben soll. So können sich die Befugnisse Ihrer Vertrauensperson z. B. auf finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten sowie den Bereich der täglichen Lebensführung erstrecken.
Wen betrifft dieses Thema?
Viele denken, dass eine Vorsorgevollmacht nur etwas für alte und verwirrte Menschen ist. Aber auch junge Menschen können z. B. durch Sportunfall, einen Schlaganfall oder krankheitsbedingt - vielleicht auch nur vorübergehend - zum Betreuungsfall werden. Und die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Auf mehr als eine halbe Million Menschen wird z. Z. in Deutschland das seit 1992 geltende Betreuungsgesetz angewandt. Das bedeutet konkret: Wenn jemand seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann, bestellt das Vormundschaftsgericht einen gesetzlichen Betreuer, dies muss nicht zwingend ein Angehöriger sein. Um Fremdbestimmung zu vermeiden, können Sie schon "in guten Tagen" selbst eine Vertrauensperson bestimmen. Wenn Sie das Missbrauchsrisiko einer Vollmacht vermeiden möchten, können Sie die gewünschte Person auch als Betreuer benennen, den das Amtsgericht dann einsetzen muss. Auch Wünsche, z. B. eine Pflegeeinrichtung betreffend, können in einer Verfügung für den Betreuungsfall festgelegt werden.
Worauf sollten Sie achten?
- Hinweis 1: Die Vorsorgeregelung bedarf der Schriftform, erforderlich sind Datum und eigenhändige Unterschrift vor dem Eintritt der Betreuungsbedürftigkeit.
- Hinweis 2: Ein Bevollmächtigter sollte Ihr volles und uneingeschränktes Vertrauen genießen.
- Hinweis 3: Die Vertrauensperson sollte über Ihre Wünsche informiert sein, ebenfalls unterschreiben und eine Kopie erhalten.
- Hinweis 4: Sprechen Sie vorher mit Ihrer Bank oder Sparkasse. Diese verlangen oft eine notarielle Beurkundung. Für die Postvollmacht wenden Sie sich an Ihr Postamt.
- Hinweis 5: Soll der Bevollmächtigte auch über Immobilien verfügen dürfen, ist eine notarielle Beurkundung unerlässlich.
- Hinweis 6: Wenn Sie keinen Notar hinzuziehen, lassen Sie Ihr Dokument bezeugen, am besten von einer stempel- oder siegelführenden Stelle (Praxis, Behörde o. a.).
- Hinweis 7: Hinterlegung beim Amtsgericht, Hausarzt, Pfarrer, Interessenvereinigung ist möglich.
- Hinweis 8: Bei Bewohnern von Alten- oder Pflegeheimen sollte die Heimleitung zumindest eine Kopie erhalten.
- Hinweis 9: Überdenken Sie Ihre Vorsorgevollmacht im Laufe der Zeit und nehmen Sie im Abstand von einigen Jahren eine Aktualisierung mit Datum und Unterschrift vor.
Preis: 0,50 €
Beide Formulare sind in der Geschäftstelle und in der Stadtinformation Hennigsdorf, Rathausplatz 1 erhältlich!
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